I.Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zum einen die Vermittlungsleistungen der Vermittlungsagentur Escort24, nachfolgend Vermittlerin, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Damen. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunde bezeichnen. Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.
1.Vertrag mit der Vermittlerin
Die Vermittlerin vermittelt Verträge zwischen den Kunden und den Damen, mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Damen bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe der Vermittlerin besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln.
Die zu erbringende konkrete Leistung der Dame sind nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.
2.Pflichten der Vermittlerin
Die Angebote der Vermittlerin sind unverbindlich. Die Vermittlerin wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.
3.Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch die Vermittlerin
Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Vermittlerin übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
4.Zahlung, Geldempfangsvollmacht
Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen
Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit die Vermittlerin zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat Sie hierfür Geldempfangsvollmacht.
5. Gerichtstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden.
II.Allgemeine Geschäftsbedingungen der Damen
1.Art und Umfang der Leistungen der Damen
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.Buchung Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.
3.Entgelt
Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Dame und nicht auf etwaige darüber hinaus gehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat die Vermittlerin Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird. Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
4.Gerichtstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden.